TYPO3 & Barrierefreiheit

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Allgemeines zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit auf Webseiten bedeutet, dass alle Nutzer unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen auf die Inhalte einer Website zugreifen können. Dies ist nicht nur eine ethische Verpflichtung, sondern auch eine rechtliche Anforderung, die von vielen Ländern, einschließlich der Europäischen Union und den USA, in ihren Gesetzen und Richtlinien verankert ist.

Die Umsetzung von Barrierefreiheit auf Webseiten beginnt mit der Gestaltung und Entwicklung von Websites mit klarem und einfachem Layout und Design. Es ist wichtig, dass die Navigation klar und logisch ist, damit Nutzer schnell und einfach zu den Informationen gelangen können, die sie suchen. Die Verwendung von Alt-Texten für Bilder und Beschreibungen von Videos ist eine einfache Möglichkeit, den Inhalt für sehbehinderte Nutzer zugänglich zu machen. Das Verwenden von klaren, leicht lesbaren Schriften und ausreichendem Kontrast zwischen Text und Hintergrund ist ebenfalls wichtig.

Eine weitere wichtige Barrierefreiheitsmaßnahme ist die Unterstützung von Tastaturbedienung. Nutzer mit motorischen Beeinträchtigungen können nicht immer eine Maus oder ein Touchpad verwenden und sind daher auf Tastatursteuerung angewiesen. Durch die Gewährleistung einer klaren Tastatur-Navigation können Nutzer mit motorischen Beeinträchtigungen effektiv auf alle Inhalte einer Website zugreifen.

Eine weitere wichtige Maßnahme zur Umsetzung von Barrierefreiheit auf Websites ist die Nutzung von ARIA-Labels. ARIA-Labels bieten eine Methode, um Webseiten-Inhalte für Bildschirmlesegeräte zu kennzeichnen. Durch die Verwendung von ARIA-Labels können Nutzer mit Sehbeeinträchtigungen die Inhalte einer Website besser verstehen und navigieren.

Neben diesen technischen Maßnahmen ist es auch wichtig, eine positive Einstellung zur Barrierefreiheit auf Webseiten zu fördern. Das Einbeziehen von Nutzern mit Behinderungen in den Entwicklungsprozess und das Durchführen von regelmäßigen Barrierefreiheitstests und -audits sind weitere wichtige Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit auf Webseiten.

Insgesamt ist die Umsetzung von Barrierefreiheit auf Webseiten ein wichtiger Schritt zur Förderung der Gleichstellung und der Inklusion. Es ist eine ethische und rechtliche Verpflichtung, sicherzustellen, dass alle Nutzer unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen auf die Inhalte einer Website zugreifen können.

Barrierefreiheit = Suchmaschinenoptimierung

Wer seine Webseiten barrierearm bereitstellt, optimiert sie gleichzeitig für Suchmaschinen! Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Gründe:

  1. Suchmaschinen möchten (verständlicherweise), daß die Suchergebnisse für einen möglichst großen Kreis an Menschen zugänglich sind. Eine barrierearme Website wird daher im Suchergebnis immer vor einer gleichwertigen, nicht-barrierearmen Website stehen.
  2. Die Roboter von Suchmaschinen haben keine menschliche Wahrnehmung und sind daher - vor allem semantisch - extrem limitiert. Von vielen Maßnahmen zum Abbau von Barrieren(z.B. Alternativtexte für Bilder) profitieren auch Suchroboter, weil sie die Inhalte der Webseiten besser "verstehen". 

Standards und Richtlinien

Der weltweite Standard für barrierefreie Webseiten sind die sog. Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.

In Europa gelten die Accessibility requirements for ICT products and services (hier gibt es einen PDF-Download), die auch Grundlage für die in Deutschland geltende Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV). Die BITV definiert noch weitere Anforderungen:

  • Auf der Startseite einer Website einer öffentlichen Stelle Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen
  • Es ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereit zu stellen.
  • Ein "höchstmögliches Maß" an Barrierefreiheit ist für zentrale Navigations- und Einstiegsangebote sowie Angebote, die eine Nutzerinteraktion ermöglichen, zu gewährleisten.
  • PDF-Dokumente sind barrierefrei zu gestalten.

Checklist Barrierefreiheit mit TYPO3

Insgesamt muss man sagen, dass die Verordnungen und Leitfäden alle sehr umfangreich und deren Studium ermüdent sind.

Wir möchten daher die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte im Folgenden auflisten. Bitte beachten Sie, dass diese Liste im rechtlichen Sinne nicht vollstädig ist.

  • Alle Seiten können komplett mit der Tastatur bedient/navigiert werden
  • Jeder Seite verfügt über eine Breadcrumb-Navigation
  • Es gibt eine "Skip to Content"-Funktion
  • Auf der Website ist jederzeit eine vollständige und übersichtliche Sitemap verfügbar
  • Jede einzelne Seite sollte einen eigenen Titel ("title"-Tag) und eine sinnvolle Kurzbeschreibung (Meta-Tag "Description"). Nutzen Sie hierfür in TYPO3 die Seiteneigenschaften.
  • Der Kontrast zwischen Hintergrundfarbe und Schriftfarbe ist ausreichend groß (steuerbar über die CSS-Einstellungen)
  • Strukturieren Sie Ihre Texte mit Überschriften (siehe in TYPO3 Rich Text Editor: Format -> Heading1, Heading2, usw.) und Absätzen. Überspringen Sie keine Überschriften-Hierarchie (z.B. h3 direkt nach h1)
  • Schreiben Sie möglichst verständlich und grammatikalisch korrekt.
  • Die Schriftart kann auf jeder Seite vergrößert werden.
  • Links sind gut erkennbar und geben einen verständlichen Hinweis auf das Linkziel.
  • Bilder haben eine aussagekräftige Beschreibung (siehe "Alternative Text" im Tab "Images")
  • Tabellen haben ebenfalls eine aussagekräftige Beschreibung (gehen SIe im RTE mit der rechten Maustaste auf die Tabelleneigenschaften und füllen Sie das Feld Summary aus)
  • Alle Medien(Audio, Video) haben eine Beschreibung (siehe in TYPO3 die Eigenschaften der Mediendatei) und eine Überschrift.
  • Alle Medien sollten Transkripte zur Verfügung stellen.
  • Alle Medien können vom Benutzer gesteuert werden (stoppen, starten, lautlos)
  • Medien fangen nicht automatisch mit dem Abspielen an.
  • Besucher haben die Möglichkeit mögliche Barrieren melden zu können.

Für Organisationen, die rechtlich verpflichtet sind, Websites barrierefrei darzustellen (Behörden und andere öffentliche Stellen), empfehlen wir die Durchführung eines offiziellen BITV Tests. Die obige Checkliste ist für hohe Anforderungen nicht ausreichend.

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Fallbeispiel Barrierefreiheit

Für die Arbeitsgemeinschaft B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg haben wir eine barrierearme Website entwickelt. Über eine eigene Toolbar können Kontrast und Schriftgröße angepasst und Informationen über leichte Sprache beschafft werden.

Weiterführende Links

Technische Aspekte der Barrierefreiheit aus der Sicht Google:

https://web.dev/explore/accessible?hl=de

Noch tiefer kann man mit dieser Artikelreihe einsteigen:

https://web.dev/learn/accessibility

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0 (auch als PDF):

https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/