MATOMO DATENSCHUTZKONFORM EINRICHTEN

Das kostenlose Webanalyse-Tool Matomo kann auf dem eigenen Web-Server installiert werden und gilt daher schon grundsätzlich als datenschutz-freundlich. Die Daten werden im Gegensatz zu anderen Systemen wie z.B. google analytics keinem Dritt-Anbieter zur Verfügung gestellt.

Dennoch sind auch beim Einsatz von Matomo bestimmte Regeln zu beachten. Vor allem sind zwei Punkte wichtig:

Ergänzen Sie Ihre Datenschutz-Erklärung

Informieren Sie auf Ihrer Datenschutz-Seite Ihre Besucher über den Einsatz von Matomo. Ein Beispieltext hierfür finden Sie auf unserer Seite unter "Verwendung von Piwik".

1. PlugIn PrivacyManager aktivieren

Matomo speichert standardmäßig die vollständigen IP-Adressen Ihrer Besucher. Um das zu vermeiden, gleichzeitig aber noch Auswertungen zur allgemeinen Herkunft (sog. Geolokalisierung wie z.B. Länder) der Besucher zu ermöglichen, empfehlen wir, diese IP-Adressen zu maskieren, d.h. nur noch einen Teil davon abzuspeichern.

Melden Sie sich hierzu mit Admin-Rechten in Ihr Matomo-Backend ein. Aktivieren Sie das PlugIn PrivacyManager, das bereits mit der Grundinstallation ausgeliefert wird (siehe Administration -> System -> Plugins).

2. Anonymisieren Sie die IP-Adressen Ihrer Besucher

Mit der Aktivierung des PrivacyManagers wid unter Einstellungen der Menüpunkt Privatspähre sichtbar. Wählen Sie diesen aus und anonymisieren Sie die IP-Adressen gem. Abbildung (Ja/2 Bytes/Ja):

3. Bieten Sie Opt-Out an

Mit der Opt-Out-Funktion ermöglichen Sie Ihren Besuchern, das Tracking durch Matomo komplett zu unterlassen. Datenschutzrechtlich ist diese Funktion dringend geboten. Sie benötigen hierfür ein sogenanntes Quellcode-Snippet, das von Matomo ebenfalls unter Privatspähre (Opt-Out) bereit gestellt wird:

4. Do-not-Track Einstellungen

Aktivieren Sie die Do-Not-Track Unterstützung

5. HTML Code auf der Webseite einbinden

Kopieren Sie nun den HTML Code ( Snippet ) und fügen Sie es auf einer Seite als HTML-Inhaltselement in Ihrem TYPO3-Backend ein:

Die Opt-Out-Funktion wird von Juristen als wichtige Voraussetzung zur Erfüllung der sogenannten EU cookie Richtlinie in Deutschland betrachtet und sollte unbedingt umgesetzt werden.

In diesem Zusammenhang noch ein Hinweis:

Sie sollten neben dem Impressum eine Seite Datenschutz anbieten, die von allen Seiten Ihrer Website sicht- und erreichbar ist. Also ähnlich den Vorgaben zum Impressum.