Widerrufsbutton auf Websites: Was Unternehmen jetzt wissen sollten

Letzte Änderung:

Widerrufsbutton-Pflicht ab dem 19. Juni 2026

Online-Verträge sollen für Verbraucher künftig einfacher widerrufbar sein. Der Bundestag hat eine neue Regelung beschlossen, nach der Unternehmen auf Websites oder in Apps eine gut sichtbare Widerrufsfunktion bereitstellen müssen. Ziel ist: Ein online geschlossener Vertrag soll für Verbraucher ähnlich einfach widerrufen werden können, wie er abgeschlossen wurde.

Für Betreiber von TYPO3-Websites, Online-Shops, Buchungsplattformen oder digitalen Bestellstrecken bedeutet das: Die Website muss unter Umständen technisch erweitert werden.


Was ist mit „Widerrufsbutton“ gemeint?

Gemeint ist eine deutlich sichtbare Online-Funktion, über die Verbraucher einen Vertrag widerrufen können. Die Beschriftung soll eindeutig sein, zum Beispiel:

„Vertrag widerrufen“

Die Widerrufsfunktion soll während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und für Verbraucher leicht zugänglich sein. Laut Gesetzentwurf betrifft die Regelung Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen, sofern der Vertrag online geschlossen wurde und ein Widerrufsrecht besteht.

Wichtig: Der Widerrufsbutton ist nicht dasselbe wie der bekannte Button „zahlungspflichtig bestellen“. Dieser betrifft den Vertragsabschluss. Der neue Widerrufsbutton betrifft die spätere Möglichkeit, einen bereits geschlossenen Vertrag online zu widerrufen.


Für wen ist die Pflicht relevant?

Relevant ist die neue Pflicht vor allem für Unternehmen, die über ihre Website oder App Verträge mit Verbrauchern abschließen.

Typische Beispiele:

  • Online-Shops
  • Kurs- und Seminarbuchungen
  • kostenpflichtige Mitgliedschaften
  • digitale Abonnements
  • Dienstleistungsbuchungen
  • kostenpflichtige Downloads
  • Finanzdienstleistungen mit Online-Abschluss

Nicht jede Website ist automatisch betroffen. Eine reine Unternehmenswebsite mit Kontaktformular, Leistungsbeschreibung oder Angebotsanfrage wird in vielen Fällen keinen Widerrufsbutton benötigen, wenn dort kein Vertrag direkt online abgeschlossen wird.


Was gilt, wenn es kein Kundenkonto gibt?

Viele Websites haben keinen Login-Bereich und kein Kundenkonto. Trotzdem sollte die Widerrufsfunktion erreichbar sein. In diesem Fall bietet sich eine eigene Widerrufsseite an, zum Beispiel:

/vertrag-widerrufen
oder
/widerruf

Diese Seite kann über einen gut sichtbaren Button oder Link im Footer erreichbar sein. Zusätzlich kann der Link in der Bestellbestätigung eingebunden werden.

Ein mögliches Formular könnte folgende Felder enthalten:

  • Name
  • E-Mail-Adresse
  • Bestellnummer oder Vertragsnummer
  • Bestelldatum
  • Auswahl des zu widerrufenden Vertrags
  • optionales Nachrichtenfeld
  • Absende-Button mit eindeutiger Beschriftung

Nach dem Absenden sollte der Kunde automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten.


Umsetzung in TYPO3

In TYPO3 lässt sich eine solche Widerrufsfunktion sauber und flexibel umsetzen. Je nach Projekt kann die Lösung unterschiedlich aussehen.

Bei einfachen Websites genügt oft eine eigene TYPO3-Seite mit einem Formular. Dieses Formular kann die Daten an den Betreiber senden und dem Verbraucher automatisch eine Bestätigung schicken.

Bei komplexeren Websites, Shops oder Buchungssystemen kann die Funktion mit bestehenden Bestellungen, Buchungen oder Kundendaten verknüpft werden. Dann kann der Widerruf direkt einer konkreten Bestellung oder einem Vertrag zugeordnet werden.

Mögliche TYPO3-Umsetzungen:

  • eigene Inhaltsseite „Vertrag widerrufen“
  • Formular mit Pflichtfeldern und Bestätigungsmail
  • Integration in bestehende Shop- oder Buchungssysteme
  • Ausgabe des Links im Footer
  • zusätzlicher Link in Bestellbestätigungs-E-Mails
  • Protokollierung des Eingangs für interne Bearbeitung
  • Weiterleitung an zuständige Abteilung oder Ticketsystem

Wo sollte der Button platziert werden?

Der Button sollte nicht versteckt sein. Eine Platzierung ausschließlich in den AGB oder in der Widerrufsbelehrung dürfte in vielen Fällen nicht ausreichen.

Sinnvoll sind zum Beispiel:

  • im Footer der Website
  • im Kundenkonto, sofern vorhanden
  • auf der Bestellbestätigungsseite
  • in der Bestellbestätigungs-E-Mail
  • im Bereich „Meine Bestellungen“ oder „Meine Buchungen“

Für Websites ohne Kundenkonto ist ein dauerhaft erreichbarer Footer-Link meist die praktikabelste Lösung.


Warum Unternehmen jetzt handeln sollten

Die neue Regelung kann technische Anpassungen an Websites, Shops und Formularprozessen erforderlich machen. Besonders Unternehmen mit Online-Bestellungen oder Buchungsstrecken sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Website betroffen ist.

Dabei geht es nicht nur um einen zusätzlichen Button. Wichtig ist, dass der gesamte Ablauf funktioniert:

  1. Verbraucher finden die Widerrufsfunktion leicht.
  2. Der Widerruf kann eindeutig erklärt werden.
  3. Der Eingang wird bestätigt.
  4. Die Anfrage landet intern an der richtigen Stelle.
  5. Die Daten werden nachvollziehbar verarbeitet.

WACON unterstützt bei der TYPO3-Umsetzung

Wir prüfen Ihre TYPO3-Website und beraten Sie, ob eine Widerrufsfunktion erforderlich ist. Falls notwendig, setzen wir eine passende Lösung direkt in TYPO3 um — vom einfachen Formular bis zur Integration in bestehende Bestell- oder Buchungsprozesse.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Website betroffen ist oder wie sich der Widerrufsbutton technisch und rechtssicher in TYPO3 integrieren lässt.eine gut sichtbare Widerrufsfunktion relevant. Wir erklären, wen die neue Widerrufsbutton-Pflicht betrifft und wie sich die Funktion sauber in TYPO3 integrieren lässt.