Bundesrat stärkt Verbraucherschutz bei Online-Verträgen
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Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 einem neuen Gesetz zugestimmt, das Verbraucherinnen und Verbraucher bei Online-Vertragsabschlüssen künftig besser schützt. Das „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“ setzt mehrere europäische Richtlinien in deutsches Recht um und bringt wesentliche Neuerungen mit sich.
Einfacherer Widerruf durch verpflichtenden Widerrufsbutton
Online abgeschlossene Verträge sollen künftig ebenso unkompliziert widerrufen werden können, wie sie zustande gekommen sind. Anbieter werden verpflichtet, eine gut sichtbare, dauerhaft verfügbare und leicht zu bedienende Widerrufsschaltfläche bereitzustellen. Dadurch soll der Rücktritt vom Vertrag deutlich vereinfacht werden.
Mehr Transparenz bei Finanzdienstleistungen
Anbieter von Finanzprodukten müssen künftig stärker darauf achten, dass ihre Kundinnen und Kunden die angebotenen Leistungen und damit verbundenen Risiken verstehen. Vertragsinhalte sind klar und verständlich darzustellen, ohne unnötige juristische Fachsprache. Zusätzlich erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Bereich die Möglichkeit, eine direkte persönliche Kontaktaufnahme zu verlangen.
Klare Fristen für den Widerruf
Für Finanzdienstleistungsverträge werden künftig feste Höchstfristen für den Widerruf eingeführt: grundsätzlich maximal zwölf Monate und 14 Tage. Eine Ausnahme gilt, wenn keine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgt ist. Ziel dieser Regelung ist es, mehr Rechtssicherheit zu schaffen und die bisher unbefristete Widerrufsmöglichkeit zu begrenzen, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Kostenfreie Erstkopie der Behandlungsakte
Darüber hinaus wird im Behandlungsvertragsrecht klargestellt, dass Patientinnen und Patienten künftig einen Anspruch auf eine kostenlose erste Kopie ihrer Behandlungsunterlagen haben.
Inkrafttreten des Gesetzes
Nach Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nun von der Bundesregierung gegengezeichnet und vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden. Die zentralen Regelungen treten am 19. Juni 2026 in Kraft. Für einzelne Vorschriften gelten abweichende Übergangsfristen.
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/besserer-verbraucherschutz-2382536