Warum ein reines Opt-Out nicht mehr reicht
Der Europäische Gerichtshof hat 2019 entschieden, dass Internetnutzer dem Setzen nicht notwendiger Cookies aktiv zustimmen müssen (Opt-In-Verfahren). Der früher übliche Hinweis mit einem Link zum nachträglichen Deaktivieren von Cookies (Opt-Out) reicht seitdem nicht mehr aus und verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung.
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