Allgemeines zur Barrierefreiheit
Die Umsetzung von Barrierefreiheit beginnt mit einem klaren und einfachen Layout sowie einer logischen Navigation, damit Nutzerinnen und Nutzer schnell zu den gesuchten Informationen gelangen. Alt-Texte für Bilder und Beschreibungen von Videos machen Inhalte für sehbehinderte Nutzer zugänglich; klare, leicht lesbare Schriften und ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund sind ebenfalls wichtig.
Eine weitere wichtige Maßnahme ist die Unterstützung von Tastaturbedienung: Nutzerinnen und Nutzer mit motorischen Beeinträchtigungen können nicht immer eine Maus oder ein Touchpad verwenden und sind auf klare Tastatur-Navigation angewiesen. Auch ARIA-Labels helfen dabei, Inhalte für Bildschirmlesegeräte zu kennzeichnen, sodass Menschen mit Sehbeeinträchtigungen Inhalte besser verstehen und navigieren können.
Neben diesen technischen Maßnahmen ist es wichtig, eine positive Einstellung zur Barrierefreiheit zu fördern: das Einbeziehen von Nutzerinnen und Nutzern mit Behinderungen in den Entwicklungsprozess sowie regelmäßige Barrierefreiheitstests und -audits.
Rechtlicher Stand: Seit dem 28.06.2025 ist zusätzlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es erweitert die Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit über öffentliche Stellen hinaus auf viele private Unternehmen, insbesondere Online-Shops und digitale Dienstleistungen. Gerne prüfen wir, ob und welche Anforderungen für Ihre Website gelten.
Barrierefreiheit = Suchmaschinenoptimierung
Wer seine Website barrierearm bereitstellt, optimiert sie gleichzeitig für Suchmaschinen. Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Gründe:
- Suchmaschinen möchten, dass Suchergebnisse für einen möglichst großen Kreis an Menschen zugänglich sind – eine barrierearme Website steht daher im Suchergebnis meist vor einer gleichwertigen, nicht barrierearmen Website.
- Die Roboter von Suchmaschinen haben keine menschliche Wahrnehmung und sind – vor allem semantisch – extrem limitiert. Von vielen Maßnahmen zum Abbau von Barrieren (z. B. Alternativtexten für Bilder) profitieren daher auch Suchroboter, weil sie die Inhalte besser „verstehen".
Standards und Richtlinien
Der weltweite Standard für barrierefreie Webseiten sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. In Europa gelten die „Accessibility requirements for ICT products and services", die auch Grundlage der in Deutschland geltenden Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sind. Die BITV definiert unter anderem:
- Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache auf der Startseite einer öffentlichen Stelle
- eine bereitzustellende Erklärung zur Barrierefreiheit
- ein „höchstmögliches Maß" an Barrierefreiheit für zentrale Navigations- und Einstiegsangebote sowie interaktive Angebote
- barrierefrei gestaltete PDF-Dokumente
Checkliste Barrierefreiheit mit TYPO3
Die Verordnungen und Leitfäden sind umfangreich. Wir listen daher die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte auf – bitte beachten Sie, dass diese Liste im rechtlichen Sinne nicht vollständig ist.