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Barrierefreiheit

TYPO3 & Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Nutzerinnen und Nutzer unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten auf die Inhalte einer Website zugreifen können – eine ethische wie rechtliche Verpflichtung. TYPO3 bietet dafür eine sehr gute technische Grundlage.

Letzte Änderung: 20.08.2026

Allgemeines zur Barrierefreiheit

Die Umsetzung von Barrierefreiheit beginnt mit einem klaren und einfachen Layout sowie einer logischen Navigation, damit Nutzerinnen und Nutzer schnell zu den gesuchten Informationen gelangen. Alt-Texte für Bilder und Beschreibungen von Videos machen Inhalte für sehbehinderte Nutzer zugänglich; klare, leicht lesbare Schriften und ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund sind ebenfalls wichtig.

Eine weitere wichtige Maßnahme ist die Unterstützung von Tastaturbedienung: Nutzerinnen und Nutzer mit motorischen Beeinträchtigungen können nicht immer eine Maus oder ein Touchpad verwenden und sind auf klare Tastatur-Navigation angewiesen. Auch ARIA-Labels helfen dabei, Inhalte für Bildschirmlesegeräte zu kennzeichnen, sodass Menschen mit Sehbeeinträchtigungen Inhalte besser verstehen und navigieren können.

Neben diesen technischen Maßnahmen ist es wichtig, eine positive Einstellung zur Barrierefreiheit zu fördern: das Einbeziehen von Nutzerinnen und Nutzern mit Behinderungen in den Entwicklungsprozess sowie regelmäßige Barrierefreiheitstests und -audits.

Rechtlicher Stand: Seit dem 28.06.2025 ist zusätzlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es erweitert die Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit über öffentliche Stellen hinaus auf viele private Unternehmen, insbesondere Online-Shops und digitale Dienstleistungen. Gerne prüfen wir, ob und welche Anforderungen für Ihre Website gelten.

Barrierefreiheit = Suchmaschinenoptimierung

Wer seine Website barrierearm bereitstellt, optimiert sie gleichzeitig für Suchmaschinen. Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Gründe:

  • Suchmaschinen möchten, dass Suchergebnisse für einen möglichst großen Kreis an Menschen zugänglich sind – eine barrierearme Website steht daher im Suchergebnis meist vor einer gleichwertigen, nicht barrierearmen Website.
  • Die Roboter von Suchmaschinen haben keine menschliche Wahrnehmung und sind – vor allem semantisch – extrem limitiert. Von vielen Maßnahmen zum Abbau von Barrieren (z. B. Alternativtexten für Bilder) profitieren daher auch Suchroboter, weil sie die Inhalte besser „verstehen".

Standards und Richtlinien

Der weltweite Standard für barrierefreie Webseiten sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. In Europa gelten die „Accessibility requirements for ICT products and services", die auch Grundlage der in Deutschland geltenden Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sind. Die BITV definiert unter anderem:

  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache auf der Startseite einer öffentlichen Stelle
  • eine bereitzustellende Erklärung zur Barrierefreiheit
  • ein „höchstmögliches Maß" an Barrierefreiheit für zentrale Navigations- und Einstiegsangebote sowie interaktive Angebote
  • barrierefrei gestaltete PDF-Dokumente

Checkliste Barrierefreiheit mit TYPO3

Die Verordnungen und Leitfäden sind umfangreich. Wir listen daher die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte auf – bitte beachten Sie, dass diese Liste im rechtlichen Sinne nicht vollständig ist.

Checkliste

Checkliste Barrierefreiheit mit TYPO3

  • Alle Seiten können komplett mit der Tastatur bedient und navigiert werden.

  • Jede Seite verfügt über eine Breadcrumb-Navigation.

  • Es gibt eine „Skip to"-Funktion, um sich wiederholende Inhalte (z. B. die Hauptnavigation) zu überspringen.

  • Auf der Website ist jederzeit eine vollständige und übersichtliche Sitemap erreichbar.

  • Jede Seite hat einen eigenen Titel und eine sinnvolle Meta-Beschreibung – in TYPO3 über die Seiteneigenschaften zu pflegen.

  • Der Kontrast zwischen Hintergrund- und Schriftfarbe ist ausreichend groß.

  • Texte sind mit Überschriften und Absätzen strukturiert, ohne die Überschriften-Hierarchie zu überspringen (z. B. h3 nicht direkt nach h1).

  • Texte sind verständlich und grammatikalisch korrekt formuliert.

  • Die Schriftgröße kann auf jeder Seite vergrößert werden.

  • Links sind gut erkennbar und geben einen verständlichen Hinweis auf das Linkziel.

  • Bilder und Tabellen haben eine aussagekräftige Beschreibung (Alternativtext bzw. Tabellen-Summary).

  • Alle Medien (Audio, Video) haben eine Beschreibung, eine Überschrift und – wo möglich – ein Transkript.

  • Medien lassen sich vom Benutzer steuern (stoppen, starten, lautlos) und starten nicht automatisch.

  • Besucherinnen und Besucher haben die Möglichkeit, Barrieren zu melden.

  • Für rechtlich verpflichtete Organisationen (Behörden und andere öffentliche Stellen) empfehlen wir die Durchführung eines offiziellen BITV-Tests – diese Checkliste allein reicht für hohe Anforderungen nicht aus.

  • Öffentliche Stellen stellen zusätzlich Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereit (siehe BITV).

Wissen

Mehr zur Barrierefreiheit

Vertiefende Artikel zu ARIA, semantischem HTML und dem Accessibility Tree.

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