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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde in Deutschland eingeführt, um die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Es zielt darauf ab, die Anforderungen der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (EU-Richtlinie 2019/882) umzusetzen. Hier sind einige wesentliche Punkte und die Auswirkungen auf Website-Betreiber:
Die Vorgaben des BFSG müssen bis zum 28. Juni 2025 umgesetzt sein.
Bei Nicht-Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sanktionen verhängt werden, was zu rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen kann.
Für TYPO3-Website-Betreiber bedeutet das BFSG eine umfassende Verpflichtung zur Sicherstellung der Zugänglichkeit ihrer digitalen Angebote. Die Umsetzung dieser Anforderungen erfordert technische Anpassungen, kontinuierliche Überprüfungen und ein Bewusstsein für Barrierefreiheit innerhalb der Organisation. Obwohl dies mit Aufwand verbunden ist, trägt es dazu bei, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am digitalen Leben zu verbessern und gleichzeitig rechtliche Risiken zu minimieren.
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