BSFG ab 28.6.2025 auch für Websitebetreiber in Kraft

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde in Deutschland eingeführt, um die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Es zielt darauf ab, die Anforderungen der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (EU-Richtlinie 2019/882) umzusetzen. Hier sind einige wesentliche Punkte und die Auswirkungen auf Website-Betreiber:

Wichtige Punkte des BFSG

  • Geltungsbereich: Das BFSG betrifft eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen, darunter Computerhardware und -software, E-Books, elektronische Kommunikationsdienste, audiovisuelle Mediendienste, E-Commerce und Banking-Dienste.
  • Technische Anforderungen: Produkte und Dienstleistungen müssen bestimmte barrierefreie Standards erfüllen. Dies betrifft beispielsweise die Gestaltung von Benutzeroberflächen, Zugänglichkeit von Informationen und die Bedienbarkeit durch alternative Eingabemethoden.
  • Durchsetzung und Überwachung: Es werden Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen und zur Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen geschaffen. Dies umfasst auch die Möglichkeit von Sanktionen bei Nicht-Einhaltung.

Zeitplan

Die Vorgaben des BFSG müssen bis zum 28. Juni 2025 umgesetzt sein.

Auswirkungen auf Website-Betreiber

  • Anpassung der Webseiten: Website-Betreiber müssen sicherstellen, dass ihre Webseiten den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen. Dies umfasst Aspekte wie die Zugänglichkeit für Screenreader, die Nutzung von alternativen Texten für Bilder, klare Navigationsstrukturen und kontrastreiche Farben.
  • WCAG 2.1 Standards: Die Websites müssen im Einklang mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 mindestens auf Stufe AA sein. Diese Richtlinien geben detaillierte technische Anweisungen zur Verbesserung der Zugänglichkeit.
  • Regelmäßige Überprüfung: Betreiber müssen ihre Websites regelmäßig überprüfen und sicherstellen, dass neue Inhalte und Funktionen ebenfalls barrierefrei sind.
  • Berichtspflichten: Unternehmen könnten verpflichtet sein, Berichte über den Stand der Barrierefreiheit ihrer Webseiten vorzulegen und auf Anfrage den Aufsichtsbehörden zugänglich zu machen.
  • Schulungen und Sensibilisierung: Es wird notwendig sein, Mitarbeiter zu schulen und das Bewusstsein für Barrierefreiheit zu stärken, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten die Anforderungen verstehen und umsetzen können.

Potentielle Sanktionen

Bei Nicht-Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sanktionen verhängt werden, was zu rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen kann.

Fazit

Für TYPO3-Website-Betreiber bedeutet das BFSG eine umfassende Verpflichtung zur Sicherstellung der Zugänglichkeit ihrer digitalen Angebote. Die Umsetzung dieser Anforderungen erfordert technische Anpassungen, kontinuierliche Überprüfungen und ein Bewusstsein für Barrierefreiheit innerhalb der Organisation. Obwohl dies mit Aufwand verbunden ist, trägt es dazu bei, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am digitalen Leben zu verbessern und gleichzeitig rechtliche Risiken zu minimieren.

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