Einführung der Datenschutzgrundverordnung ab 25.Mai 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach einer zweijährigen Übergangsphase tritt am 25. Mai 2018 die europaweit gültige Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) in Kraft. Sie ersetzt zukünftig die bislang geltende EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995.

Die DSGVO soll sicherstellen, dass personenbezogene Daten bei der automatischen Verarbeitung, z. B. im Internet, bestmöglich geschützt sind und so deren ungewollte Weitergabe an Dritte verhindert wird. Auch die beim Aufruf einer Webseite gespeicherten IP-Adressen von Besuchern stellen im Sinne der DSGVO personenbezogene Daten dar.

Als Ihr Internetdienstleister möchten wir Sie daher darüber informieren, dass auch unsere Zusammenarbeit von der DSGVO direkt berührt wird.

Zukünftig sind Sie als Website-Betreiber gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten.

Hierzu zählen u. a. die folgenden Maßnahmen:

  • Individuell ausgestalteter Datenschutzhinweis auf Ihrer Webseite
  • Hinweis auf die Speicherung personenbezogener Daten auf Ihrer Webseite („Cookies“)
  • Hinweis auf die Nutzung von Dritt-Anbietern wie Google, Facebook oder Twitter
  • Standardisierte Deaktivierung von Social-Media-PlugIns
  • Verschlüsselung der Website mit https
  • Verwendung eines sicheren CMS(z.B. TYPO3 ab Version 7.6)

Im Zuge der DSGVO ist es außerdem erforderlich, einen Auftrag zur Datenverarbeitung (kurz AV-Vertrag) zwischen Ihrem Unternehmen und WACON zu schließen. In einem AV-Vertrag wird geregelt, wie unsere beiden Unternehmen den Austausch von personenbezogenen Daten regeln und deren Schutz sicherstellen. Der Abschluss eines solchen Vertrages ist für die weitere Zusammenarbeit zwingend erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass Verstöße gegen die DSGVO ab dem 25. Mai 2018 mit hohen Geldbußen belegt werden können. Eine Umsetzung der notwendigen Maßnahmen ist also für beide Parteien ratsam. Hierbei möchten wir Sie gerne unterstützen uns Sie bitten, sich mit uns in nächster Zeit in Verbindung zu setzen(am besten per eMail als Antwort auf dieses Rundschreiben). Wir prüfen dann für Sie die individuellen Anpassungserfordernisse und empfehlen die aus unserer Sicht notwendigen Schritte. Hostingkunden erhalten auf Wunsch einen Mustervertrag.

Bitte beachten Sie, dass wir grundsätzlich keine juristische Beratung anbieten können. Die Prüfung auf vollständige und korrekte Einhaltung der DGSVO obliegt daher weiterhin Ihnen und macht ggf. die Einbeziehung einer/s Rechtsanwaltes/anwältin erforderlich.


Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wassenaar