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1.
Gültigkeit
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Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung.
Der Besteller erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und in
jeweils gültiger Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte als
verbindlich an. Stehen etwaige Geschäftsverbindungen eines Bestellers
mit unseren Bedingungen in Widerspruch, so gehen unsere Bedingungen
vor. Diese Bedingungen gelten im kaufmännischen Geschäftsverkehr
auch dann, wenn sie gegenüber Nichtkaufleuten in einigen Einzelheiten
nicht wirksam sein sollten.
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2.
Aufträge
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Abschlüsse und Vereinbarungen
werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
Anstelle der Schriftform gilt einzig die Zusendung bestellter
Ware als Annahme eines Kundenauftrages. Für den Inhalt des Vertrages
ist zuerst unsere Auftragsbestätigung, ansonsten unser stets freibleibendes
Angebot maßgebend. Unsere Vertreter können für uns keine Verträge
schließen, sondern nur Kundenaufträge zuleiten.
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3.
Vertragsgegenstand
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Wir liefern in handelsüblicher
Qualität. Jegliche Angaben in Angebotsunterlagen, Prospekten usw.
sind nur Richtwerte ohne Verbindlichkeit. Das gilt auch für Verkäufe
von Mustern. Änderungen bleiben vorbehalten, soweit dadurch die
Eignung unserer Leistung nicht beeinträchtigt wird.
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4.
Preise
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Es gelten unsere aktuellen
Listenpreise, netto Kasse, ab Lager, in Euro (€) ohne Verpackung
zzgl. Der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte Ihr Angebot
oder Ihre Auftragsbestätigung in einer anderen Währung ausgestellt
worden sein, können Sie in dieser zahlen. Liegen zwischen Vertragsschluss
und Lieferung mehr als 3 Monate, können wir trotz Preisvereinbarung
die zum Lieferzeitpunkt geltenden Preise berechnen. Bei Änderung
der Kalkulationsgrundlage, z. Bsp. der Wechselkurs für Importware,
können wir im kaufmännischen Geschäftsverkehr jederzeit eine Preisanpassung
vornehmen.
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5.
Zahlung
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Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort, ohne Abzug
spesenfrei zur Zahlung fällig. Ein vereinbarter Skontoabzug setzt
den Ausgleich aller älteren Forderungen voraus. Wechsel werden
nur nach besonderer Vereinbarung akzeptiert, wenn sie reddiskontfähig
sind. Bei Zahlungsverzug werden automatisch sämtliche Forderungen
sofort fällig. Bei Zahlungsverzug können wir mindestens Verzugszinsen
in Höhe von 15% p.a. erheben. Weitere Lieferungen erfolgen erst,
wenn alle fälligen Forderungen beglichen worden sind. Vereinbarte
Lieferfristen verlängern sich entsprechend. Eine Aufrechnung oder
ein Zurückhalten seitens des Bestellers ist ausgeschlossen. Zulässig
ist eine Aufrechnung nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftige
festgestellten Gegenforderungen. Unsere Vertreter dürfen irgendwelche
Zahlungen nur entgegennehmen bei Vorlage einer schriftlichen Inkassovollmacht.
Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Bestellers sind wir berechtigt, Vorauskasse oder Stellung von
Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies
Recht haben wir auch bei Zahlungsverzug für frühere Lieferungen.
Für Mahnungen werden ab der Mahnstufe 2 jeweils Mahnkosten und
Bearbeitungsgebühren von mindestens 5€ per Mahnung erhoben. Von
uns gewährte Gutschriften werden grundsätzlich nur durch Warenlieferung
ausgeglichen.
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6.
Lieferung
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Rechtzeitige uns
ausreichende Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Bei Streiks
und anderen Ereignissen höherer Gewalt, die die Fertigung oder
den Transport der Ware verhindern und bei größerer Lieferverzögerung
durch unseren Lieferanten, sind wir in unseren Lieferbedingungen
frei oder können eine, dem Ereignis entsprechende Nachfrist beanspruchen.
Ein Schadenersatzanspruch kann aus solchen Anlässen nicht abgeleitet
werden. Teillieferungen sind zulässig.
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7.
Gefahrenübergang im Versand
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Die Ware reist einschließlich
aller Nebenkosten auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, der
Gefahrenübergang erfolgt mit dem Verlassen des Lagers. Ansprüche
aus Transportschäden muss der Besteller gegenüber dem Frachtfahrer
selbst geltend machen und zwar auch dann, wenn wir vereinbarungsgemäß
die Frachtkosten zu tragen haben. Versand, Verpackung, Versicherung
und Montage, sofern die Leistungen von uns übernommen werden,
erfolgen mangels schriftlicher Weisung des Bestellers handelsüblich
nach unserer Wahl.
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8.
Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
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Die Vollständigkeit
und der Zustand einer Lieferung muss sofort bei Empfang geprüft
werden. Fehlmengen, Falschlieferungen und andere offensichtliche
Mängel müssen uns innerhalb von 8 Tagen nach Waren empfang schriftlich
mitgeteilt werden. Bei berechtigter Reklamation besteht unsere
Gewährleistung nach unserer Wahl in einer Nachbesserung innerhalb
einer angemessenen Frist oder Ersatzlieferung. Wir sind zur wiederholten
Nachbesserung berechtigt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung
nicht möglich, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Jegliche
weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen. Eine Rücksendung
von beanstandeter Ware bedarf unserer ausdrücklicher Genehmigung.
Die Gewährleistung entfällt, wenn der fällige Kaufpreis noch nicht
bezahlt ist, bei unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung,
Fremdeingriff oder Reparatur ohne unser Einverständnis, sowie
bei gebraucht verkauften Gegenständen oder Messewaren. Ohne Rücksicht
auf Rechtsgrund und Sachverhalt gilt für unsere Haftung im übrigen:
Wir haften nicht für leichte Fahrlässigkeit, sowohl bei eigenem
Verschulden, Organverschulden und Verschulden des Erfüllungsgehilfen,
im kaufmännischen Geschäftsverkehr und auch nicht für grobes Verschulden
von Erfüllungsgehilfen mit Ausnahme leitender Angestellter. Keine
Haftung auch bei höherer Gewalt wie Aussperrung, Streiks, Verschulden
von Vorlieferanten für Vermögens- und Sachfolgeschäden usw..
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9 Eigentumsvorbehalt
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Jede Warenlieferung
erfolgt unter Eigentumsvorbehalt, gemäß § 455 BGB. Der Kunde darf
bis auf Widerruf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordentlichen
Geschäftsverkehr veräußern und das Entgelt dafür einziehen. Seine
Forderungen daraus gelten bereits bei Entstehen als an uns abgetreten.
Jede andere Verfügung über Ware, z. Bsp. Verpfändung, Sicherungsübereignung,
Überlassung im Tausch ist untersagt.
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Zwangsmaßnahmen gegenüber
Dritten müssen uns rechtzeitig mitgeteilt werden. Auf unser Verlangen
muss die Abtretung dem Drittschuldner bekannt gegeben werden.
Bei unserem Widerruf muss der Besteller auf einmalige Aufforderung
uns alle Geschäftsunterlagen über die Vorgänge aushändigen die
unsere Sicherungsrechte berühren. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware
werden wir Miteigentümer der neuen Sache gemäß § 950 BGB. Wir
dürfen die Vorbehaltsware sicherstellen.
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10.
Konsignationware und Muster
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Hierbei verpflichtet
sich der Besteller zur sicheren Lagerung und sorgfältigen Behandlung
der Ware, inklusive einer angemessenen Versicherung (Brand / Einbruch
/ Diebstahl). Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturkosten für unbrauchbar
gewordene oder beschädigte Ware muss gezahlt werden. Die Rücksendung
der Ware muss innerhalb von 7 Tagen nach unserer ersten Anforderung
erfolgen. Das Rückgaberecht erlischt und die Ware gilt als fest
verkauft, wenn sie nach erneuter Fristsetzung nicht zurückgesandt
wurde. Nach Ablauf eines fest vereinbarten Überlassungszeitraumes
muss die Ware unaufgefordert kostenfrei an uns zurückgesandt werden,
andernfalls sind wir zur oben genannten Vorgehensweise berechtigt.
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11.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
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Erfüllungsort für die
Lieferung ist der Ort von dem aus die Lieferung erfolgt. Im kaufmännischen
Geschäftsverkehr ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
Mainz.
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